Rechtsanwältin Julia Heineck
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- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV -
Wenn Sie mich mit der Prüfung Ihres Anliegens beauftragen möchten, kontaktieren Sie mein Büro telefonisch oder per Email.
Die Kosten der Rechtsberatung bzw. des Verfahrens übernimmt ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden. Ich übernehme gerne für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage und die Abrechnung.
Auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung benötigen, können Sie mich gerne ansprechen. Ich kläre dann vorab mit Ihnen, welche Gebühren für Sie durch meine Tätigkeit entstehen und inwieweit Sie Anspruch auf eine staatlich finanzierte anwaltliche Beratung und Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe haben, damit auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht.